Breite Zustimmung für die 1 Fischotter-Verordnung des Landes OÖ.

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Selektive Entnahme wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung vorübergehend legalisiert

„Ziel der Oö. Fischotterverordnung ist die Herstellung eines natürlichen Gleichgewichts in und an allen Gewässern Oberösterreichs, die Unterstützung der Entwicklung natürlicher Laichplätze für heimische Fischbestände, der Schutz der Teichwirtschaft und damit heimischer Fischproduktion unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands des Fischotters. Der breite Konsens hierfür, der durch zahlreiche positive Stellungnahmen während der Begutachtungsphase zum Ausdruck gebracht wurde, bestätigt den vom Land OÖ eingeschlagenen Weg. Als zuständige Landesrätin war es mir ein großes Anliegen, allen Parteien und Interessenvertretungen die Möglichkeit einzuräumen, bei der Gesetzgebung mitzureden und mitzugestalten. Diese Chance wurde von NGOs ebenso wie von Fischereiverbänden genutzt. Jeder Vorschlag und auch jede Empfehlung wurden ernst genommen und flossen in die legistische und praktische Umsetzung ein. Mit dem Ergebnis, dass die nun von der Oö. Landesregierung beschlossene 1. Fischotter Verordnung auf eine breite Zustimmung der Bevölkerung fußt.“ 
Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger

Fischotter-Verordnung wird von breiter Zustimmung getragen
„Mir war es von Anfang an wichtig, genaue gesetzliche Vorgaben für eine Entnahme zu schaffen, diese aber auch auf eine breite Basis der Zustimmung zu stellen. In diesem Sinne haben wir uns gezielt dazu entschlossen, den Begutachtungsentwurf der Fischotter-Verordnung vier Wochen auf der Website des Landes Oberösterreich zu veröffentlichen. Zusätzlich wurden NGOs und Interessensvertretungen kontaktiert und auf die Möglichkeit einer Stellungnahme aufmerksam gemacht“, erklärt Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Insgesamt 34 Stellungnahmen sind eingegangen, wovon lediglich 7 negativ ausfielen, 27 aber ein positives Feedback gaben. Selbstverständlich wurden alle fachlichen Einwände geprüft und konnten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Nun nach Beschluss und dem baldigen In-Kraft-Treten der Verordnung wird mit den ersten Schulungen durch den Oö. Landesjagdverband begonnen, eine Website programmiert und eine Verknüpfung mit der digitalen Jagddatenbank JADA erstellt. Dadurch stehen tagesaktuelle Infos zur Entnahme (Kontingentmenge, Geodaten-Angaben zu geschützten Laichplätzen, etc.) zur Verfügung. Eine tatsächliche Entnahme wird ab dem 16. September 2022 möglich sein. Als vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter sind die Entnahmen zunächst bis in den Herbst 2028 gestattet. Auch eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring werden in der Verordnung festgelegt.