Wir dürfen Dich als Teilhaber der Pächtergemeinschaft Fischerrunde Kleinreifling recht

herzlich begrüßen

 

Wir haben jetzt eine neunjährige Pachtperiode der Enns im Bereich Stausee Kleinreifling hinter uns gebracht, die von Anfang an nicht leicht war. Zunächst tat sich ein kleiner Kreis "alter Ennsfischer" zusammen, um das Wagnis einer Pacht einzugehen. Von vielen Fischern anfangs nur belächelt, konnten die Pachtverhandlungen durch mutigen Einsatz und Verantwortungsbewusstsein abgeschlossen und mit dem Wiederaufbau des Fischwassers begonnen werden. Viele unvorhergesehene Probleme und Kosten tauchten in all den Jahren immer wieder auf und ein großes Besatzprogramm sowie eine schonende Befischung sowie unzählige ehrenamtliche Stunden der Mitpächter machten die Enns wieder zum guten Fischwasser. Dementsprechend stieg auch das Interesse an der Beteiligung bei der Fischerrunde. Wir haben jetzt Dir die Möglichkeit gegeben, als Mitpächter sich an unserer Gemeinschaft zu beteiligen. Wir haben über die Höchstzahl der Mitpächter bzw. Lizenznehmer von den bisherigen Mitpächtern abstimmen lassen. Denn diese sind es ja gewesen, welche die Qualität des heutigen Fischereirevieres geschaffen haben.Deshalb konnten auch nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.

Wir erwarten Kameradschaft, Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit bei anfallenden Arbeiten und vor allem vorbildliches Verhalten am Fischwasser - d.h., Sauberkeit am Angelplatz, Einhaltung aller gesetzlichen u. unserer Vorschriften, eine waidgerechte Ausübung der Fischerei und Beteiligung an unseren gemeinschaftlichen Zusammenkünften. Damit soll all dies erhalten bleiben, was der "harte Kern" in 9 Jahren geschaffen hat.

Wir bieten eine Gemeinschaft ehrlicher Fischer, dennen der Wert eines guten Gewässers bewusst ist und denen die Fischerei in schöner Landschaft Erholung, Entspannung und auch manche schöne Fischwaid beschert. "Fleischfischer" haben bei uns nichts verloren.

Die Lizenzen sind im vorhinein zu bezahlen,beinhaltet auch das amtl.Fischereibuch. Für die weiteren Jahre wird der Lizenzpreis vor Jahresende bekannt gegeben, er richtet sich nach dem Pacht d. ÖBF und den Aufwendungen für die Fischteiche und Besatzmaßnahmen. Der jewilige Preis wird dann vom Vorstand festgelegt.

Kaution: einmalig in der Höhe von ____ zu entrichten, wird lt.Pachtvertrag bei den ÖBF auf 9 Jahre hinterlegt.(lt. Hr.Wagner ÖBF  8 Jahre)  Der Mitpächter hat erst nach Ablauf dieser 9 Jahre Anspruch auf Auszahlung dieses Betrages.

Ausnahmen: Bei Ausscheiden durch Krankheit, Tod oder anderen schwerwiegenden Gründen wird der Betrag ohne Zinsen sofort an eine bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

Lizenzausgabe: Diese erfolgt bei der jährlichen Generalversammlung Anfang Jänner. Dabei werden erstmals auch die Lizenzbedingungen ausgefolgt. Diese enthalten die Fischereibedingungen für unser Pachtgewässer.

Vorstand: Nach außen hin vertritt der Obmann die Pächtergemeinschaft, er ist auch Ansprechpartner für die ÖBF. Obman Stv, Kassier, Stv., Schriftführer, Stv., Fischereikontrollobmann, Teich-und Gewässerwart gehören ebenfalls zum Vorstand.

Zusammenkünfte: Grundsätzlich jeden 2. Freitag im Monat im Cafe Franky. (Sparverein, Besprechung allgem. Dinge, besondere Fischwaid und dgl.)  Mindest.3x jährlich eine Zusammenkunft aller Mitpächter, wo aktuelle Vorhaben, Vorkommnisse, Arbeitseinsätze besprochen, event.erforderliche Beschlüsse getroffen werden.

Arbeitseinsätze: Für Arbeiten am Gewässer (Besatz, Kontrollfahrten, Arbeiten bei Abstau u. dgl.) sowie bei den Teichen ist eine rege Beteiligung aller Mitpächter erwünscht. Durch diese ehrenamtl. Tätigkeiten können große Kostenersparnisse erzielt werden, die dann wieder allen zugute kommen.

Haftung: Jeder Mitpächter ist eigenverantwortlich bei der Ausübung der Fischerei im Pachtgewässer für sich und ev. mitfischende Kinder. Dies betrifft auch das Betreten fremder Grundstücke, Kraftwerk- und Bahnanlagen und sonstiger Verbotszonen. Die Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen bezüglich Motorbooten und jener der Ennskraftwerke  bezüglich der Bootsplätze auf ihrem Grund sind Angelegenheit der jeweiligen Benützer.

Fischereikontrolle: Diese liegt in den Händen der beeideten Kontollorgane. Diese können jederzeit ihre Kontrolltätigkeit ausüben und am Wasser nach dem Rechten sehen. Solltest Du einen unbekannten Fischer am Wasser bemerken, diesen bitte höflich um Vorweis der Lizenz ersuchen, bei Verdächtigen eventuelle Autokennzeichen notieren und wie bei besonderen Auffälligkeiten am Wasser (Fischsterben etc.) sofort einen der Kontrollorgane und in schweren Fällen die Polizei verständigen.

Diese Kontrollen sind kein Misstrauen gegenüber von Personen, sondern sollen ordentliche Zustände an unserem Pachtgewässer gewähleisten.

Telefonkette: Für Zusammenkünfte, dringliche Angelegenheiten oder Arbeitseinsätze erfolgt die Verständigung mittels Telefon untereinander. Einige Pächter übernehmen jeweils einen kleinen Personenkreis, der dann über die jeweiligen Termine verständigt wird. Die diesbezügliche Absprache erfolgt bei der Generalversammlung zur neuen Pachtsaison.

Fangstatistik: Um den Erfolg unseres Fischbesatzes und den daraus resultierenden Ausfang kontrollieren zu können, werden Pächter und Lizenznehmer gebeten, ihre Fangergebnisse (Auswertung der Fangstatistik Rückseite Lizenz) spätestens bei der nächsten Lizenzausgabe dem Schriftführer mitzuteilen.