Baubeginn
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28.09.2023, AUWR-2017-213567/56-Sm/M, wurde der Ennskraftwerke AG die wasserrechtliche Bewilligung für die Umsetzung der Errichtung einer Organismenwanderhilfe beim Kraftwerk Schönau erteilt.
Laut Spruchabschnitt E) Auflagen a) Pkt. 2. sind die berührten Grundeigentümer, Leitungsträger und Fischereiberechtigte rechtzeitig, zumindest 14 Tage vor Baubeginn, zu verständigen. Die berührten Grundeigentümer sind das Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, und die Republik Österreich – öffentliches Wassergut.
Laut Spruchabschnitt E) Auflagen b) Pkt. 30. sind die Fischereiberechtigten wenigstens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten nachweislich zu verständigen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Baubeginn unseres Projekts „Kraftwerk Schönau, Errichtung einer Organismenwanderhilfe“ am 08.01.2024 geplant ist.
Wir ersuchen Sie höflich um Kenntnisnahme!
Freundliche Grüße
Mag. Michaela Tiefenthaler
Personal und Verwaltung
Vorstandsdienste, Recht und Liegenschaften
Ennskraft